AS 2025 849
Freihandelsabkommen vom 21. Juni 2001
zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien
Beschluss Nr. 1/2025 des Gemischten Ausschusses EFTA-Jordanien zur Änderung von Protokoll B über die Bestimmung des Begriffs «Erzeugnisse mit Ursprung in» oder «Ursprungserzeugnisse» und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
SR 0.632.314.671 Dieser Beschluss wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Er kann in englischer Originalsprache beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar: www.efta.int/trade-relations/free-trade-network/jordan .
Angenommen am 10. Juni 2025In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Februar 2026
Hinweis
Übersetzung
Freihandelsabkommen vom 21. Juni 2001
zwischen den EFTA-Staaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien
Beschluss Nr. 1/2025 des Gemischten Ausschusses EFTA-Jordanien zur Änderung von Protokoll B über die Bestimmung des Begriffs «Erzeugnisse mit Ursprung in» oder «Ursprungserzeugnisse» und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen1
Angenommen am 10. Juni 2025
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Februar 2026