Der Bund gewährt für die Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 einen einmaligen Solidaritätsbeitrag. Dieser dient der einfachen und raschen Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen.
Für jede Person, die infolge der Brandkatastrophe verstorben ist oder schwer verletzt wurde, wird ein Pauschalbetrag von 50 000 Franken ausgerichtet. Als schwer verletzt gelten insbesondere diejenigen Personen, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten.
Die Bundesversammlung bewilligt den Voranschlagskredit für den Solidaritätsbeitrag mit einfachem Bundesbeschluss.