AS 2026 203
Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung
Präambel
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
verordnet:
I
Die Verordnung des WBF vom 21. April 20111 über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 11 Die Bestimmungen gelten für folgende berufliche Grundbildungen:a. Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ;b. Praktikerin Hotellerie-Hauswirtschaft EBA / Praktiker Hotellerie-Hauswirtschaft EBA;c. Restaurantfachfrau EFZ / Restaurantfachmann EFZ;d. Restaurantangestellte EBA / Restaurantangestellter EBA;e. Köchin EFZ / Koch EFZ;f. Küchenangestellte EBA / Küchenangestellter EBA;g. Kauffrau EFZ / Kaufmann EFZ in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Hotel-Gastro-Tourismus;h. Systemgastronomiefachfrau EFZ / Systemgastronomiefachmann EFZ;i. Systemgastronomiepraktikerin EBA / Systemgastronomiepraktiker EBA;j. Hotel-Kommunikationsfachfrau EFZ / Hotel-Kommunikationsfachmann EFZ.
Art. 4 Sachüberschrift und Abs. 1Detailhandel in Bäckereien und Confiserien1 Die Bestimmungen gelten für folgende berufliche Grundbildungen:a. Detailhandelsfachfrau EFZ / Detailhandelsfachmann EFZ in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Bäckerei-Confiserie;b. Detailhandelsassistentin EBA / Detailhandelsassistent EBA in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Bäckerei-Confiserie.
Art. 6 Abs. 1 Bst. c1 Die Bestimmungen gelten für folgende berufliche Grundbildungen:c. Brau- und Getränketechnologin EFZ/Brau- und Getränketechnologe EFZ.
Art. 8 Abs. 1 Bst. b1 Die Bestimmungen gelten für folgende berufliche Grundbildungen:b. Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.
Art. 9 Abs. 1 Bst. a und b1 Die Bestimmungen gelten für folgende berufliche Grundbildungen:a. Pferdefachfrau EFZ / Pferdefachmann EFZ;b. Betrifft nur den französischen Text.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
15. April 2026 | Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Guy Parmelin |