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AS 2026 253

Übereinkommen vom 20. März 1958
der Vereinten Nationen über die Annahme harmonisierter technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Regelungen erteilt wurden
SR 0.741.411; AS 1973 1468

Änderung der Reglemente1

Übersetzung

Einheitliche Bedingungen zur Ermittlung der Systemleistung von Hybridelektrofahrzeugen und von Elektrofahrzeugen mit mehr als einer elektrischen Maschine als Antrieb

Angewendet durch die Schweiz seit dem 27. September 2025

Reglement Nr. 178 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen der Klassen M1 und N1 hinsichtlich des Notfall-Spurhalteassistenten (ELKS)

Angewendet durch die Schweiz seit dem 11. Januar 2026

Übereinkommen vom 20. März 1958<br />der Vereinten Nationen über die Annahme harmonisierter technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Regelungen erteilt wurden<br />SR 0.741.411; AS 1973 1468 | Lexipedia | Lexipedia