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AS 2026 303

Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen

Präambel

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation (UVEK)

verordnet:

I

Die Verordnung des UVEK vom 30. April 20181 über elektrische Niederspannungsinstallationen wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2 Bst. d2 Der Anmeldung zur Praxisprüfung sind beizulegen:d. die Beschreibung des Praxisprojekts.

Art. 4 Umfang1 Die Praxisprüfung umfasst:a. eine Prüfung im Bereich Sicherheit, Installation und praktische Elektrotechnik;b. die Präsentation des Praxisprojekts mit anschliessendem Fachgespräch;c. eine Fallarbeit im Bereich Normen und Sicherheit;d. eine Fallstudie im Bereich Installation und Sicherheit;e. eine technische Projektanalyse.2 Jeder Prüfungsteil dauert 60 Minuten.3 Die Prüfungteile erfolgen mündlich. Die Prüfungsteile nach Absatz 1 Buchstaben a und c–e können schriftliche und praktische Prüfungselemente enthalten. 4 Die Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung der Prüfungsteile nach Absatz 1 Buchstaben c–e werden mindestens sieben Arbeitstage vor dem Prüfungstermin auf der Prüfungsplattform des Verbands EIT.swiss elektronisch zur Verfügung gestellt.5 Die Kommission für Qualitätssicherung des Verbands EIT.swiss bestimmt die Prüfungsaufgaben sowie den Prüfungsablauf und bezeichnet die Experten und Expertinnen für die einzelnen Prüfungen.

II

Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.

27. Mai 2026

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation:

Albert Rösti