- Ehevertrag, Vermögensvertrag zwischen eingetragenen Partnern, Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse oder der vermögensvertraglichen Verhältnisse zwischen eingetragenen Partnern ohne Zusammenhang mit einer Erbteilung, Gemeinderschaftsbegründung, entgeltlicher Erbverzichtsvertrag, Erbvorschüsse, Güterabtretung, Erbteilung, lebenslängliche Rente, Verpfründung:
- a)
bis 5000 Franken: Fr. 150
- b)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 5000 und 20'000 Franken: 7 ‰
- c)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 20'000 und 100'000 Franken: 5 ‰
- d)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 100'000 und 1'000'000 Franken: 3 ‰
- e)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 1'000'000 und 2'000'000 Franken: 2 ‰
- f)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 2'000'000 und 5'000'000 Franken: 1 ‰
- g)
zuzüglich für die Abschnitte über 5'000'000 Franken: 0,5 ‰
- h)
aber höchstens 10'000 Franken
- Für Rechtsgeschäfte, die in Zusammenhang mit Grundstückgeschäften stehen wie Verkauf, Tausch, Schenkung, Kaufrecht mit Eigentumsübertragung, entgeltliche Kaufrechtsabtretung, Stockwerkeigentumsbegründung, Begründung von Dienstbarkeiten, insbesondere Nutzniessungsrecht, Wohnrecht und Baurecht, Errichtung einer Grundlast, Einlage von Grundstücken in eine Gesellschaft:
- a)
bis 5000 Franken: Fr. 150
- b)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 5000 und 20'000 Franken: 7 ‰
- c)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 20'000 und 50'000 Franken: 5 ‰
- d)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 50'000 und 200'000 Franken: 3 ‰
- e)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 200'000 und 2'000'000 Franken: 2 ‰
- f)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 2'000'000 und 5'000'000 Franken: 1 ‰
- g)
zuzüglich für die Abschnitte über 5'000'000 Franken: 0,5 ‰
- h)
aber höchstens 10'000 Franken
- Errichtung eines Inventars: Fr. 100
- a)
zuzüglich, vom Wert der im Inventar aufgenommenen Güter: 3 ‰
- b)
aber höchstens 1000 Franken
- Grundpfandbestellung:
- a)
bis 5000 Franken: Fr. 100
- b)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 5'000 und 50'000 Franken: 5 ‰
- c)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 50'000 und 600'000 Franken: 2,5 ‰
- d)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 600'000 und 2'000'000 Franken: 2 ‰
- e)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 2'000'000 und 5'000'000 Franken: 0,75 ‰
- f)
zuzüglich für die Abschnitte über 5'000'000 Franken: 0,45 ‰
- g)
aber höchstens 10'000 Franken
- Bürgschaften:
- a)
bis 10'000 Franken: Fr. 50
- b)
zuzüglich für jede weitere Bürgschaft: Fr. 20
- c)
zuzüglich für die Summe über 10'000 Franken: 1,5 ‰
- d)
zuzüglich für jede weitere Bürgschaft: 0,5 ‰
- e)
aber höchstens 1000 Franken
- Für die Errichtung, Kapitalerhöhung, Fusion oder Umwandlung einer Stiftung, einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditaktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Statuten nicht inbegriffen:
- a)
bis 50'000 Franken: Fr. 500
- b)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 50'000 und 100'000 Franken: 4 ‰
- c)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 100'000 und 500'000 Franken: 3 ‰
- d)
zuzüglich für die Abschnitte zwischen 500'000 und 1'000'000 Franken: 1 ‰
- e)
zuzüglich für die Abschnitte über 1'000'000 Franken: 0,5 ‰
- f)
aber höchstens 12'000 Franken
- g)
für Gründungsurkunden und –protokolle von Stiftungen, Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird zusätzlich zu den obigen Beträgen eine Grundgebühr von 200 bis 1000 Franken erhoben; das Verfassen der Statuten ist nicht inbegriffen.