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559.7

Gesetz über den Beitritt des Kantons Freiburg zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

vom 11.09.2009 (Fassung in Kraft getreten am 01.04.2014)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

gestützt auf Artikel 48 der Bundesverfassung vom 18. April 1999;

gestützt auf die Artikel 100 und 114 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004;

nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrats vom 15. Juni 2009;

auf Antrag dieser Behörde,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Freiburg tritt dem Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (das Konkordat) bei. Der Wortlaut des Konkordats wird im Anhang wiedergegeben.

Art. 2

Der Staatsrat erlässt die für den Vollzug des Konkordats notwendigen Bestimmungen.

Er erlässt die geeigneten Bestimmungen zur Verhinderung von Gewalt an Sportanlässen, insbesondere Bestimmungen über die Bewilligung von Spielen (Art. 3a Abs. 1 des Konkordats).

Die Kantonspolizei stellt das Material sicher, das Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen an Sportstätten, in deren Umgebung sowie auf dem An- und Rückreiseweg dienen kann. Der Staatsrat legt das Verfahren fest und regelt die Vernichtung des entsprechend beschlagnahmten Materials.

Die Oberamtsperson erteilt die Spielbewilligungen und legt die entsprechenden Bedingungen dafür fest; sie entscheidet über vorbeugende Verbote von risikoreichen Sportveranstaltungen und überprüft die Rechtmässigkeit des Polizeigewahrsams.

Die Gesetzgebung über die Kantonspolizei bestimmt die Gebühren, die von den Organisatoren von Sportveranstaltungen für Ordnungs- und Schutzdienste bei Risikospielen erhoben werden können.

Art. 3

Das Gesetz vom 15. November 1990 über die Kantonspolizei (PolG; SGF 551.1) wird wie folgt geändert:

Art. 4

Der Staatsrat legt das Inkrafttreten dieses Gesetzes fest.[1]

Dieses Gesetz untersteht dem Gesetzesreferendum. Es untersteht nicht dem Finanzreferendum.

Egress

2009_098

Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum

Beschluss

Berührtes Element

Änderungstyp

Inkrafttreten

Quelle (ASF seit 2002)

11.09.2009

Erlass

Grunderlass

01.01.2010

2009_098

12.12.2003

Art. 2

geändert

01.04.2014

2013_130

Änderungstabelle – Nach Artikel

Berührtes Element

Änderungstyp

Beschluss

Inkrafttreten

Quelle (ASF seit 2002)

Erlass

Grunderlass

11.09.2009

01.01.2010

2009_098

Art. 2

geändert

12.12.2003

01.04.2014

2013_130