gestützt auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz;
gestützt auf das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald;
gestützt auf das Gesetz vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen;
gestützt auf den Dienstbarkeitsvertrag vom 30. November 2007 betreffend das Waldreservat Tannholz–Remlitswilholz;
in Erwägung:
Das Waldreservat Tannholz–Remlitswilholz besteht aus zwei kleinen benachbarten Wäldern und umfasst eine Fläche von 31,4 ha. Vorherrschende Waldgesellschaft ist der Waldmeister-Buchenwald in verschiedenen Ausbildungen. Dieses Reservat ist ein typisches Beispiel für produktiven Mittellandwald.
Der Sturm Lothar vom 26. und 27. Dezember 1999, der Borkenkäferbefall und der Windwurf haben vor allem im Tannholz Schneisen geschlagen, deren Holz genutzt wurde. Im Remlitswilholz befinden sich nicht standortgemässe Fichtenstangenhölzer und -dickungen. Es wurde beschlossen, im ersten Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit einer einmaligen und starken Durchforstung in diesen Fichtenbestand einzugreifen.
Der gesamte Perimeter wird zum Totalreservat erklärt, das heisst, es wird die natürliche Entwicklung dieses produktiven Mittellandwalds angestrebt.
Zwischen den betroffenen Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wurde ein Dienstbarkeitsvertrag über 50 Jahre abgeschlossen.
Auf Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft,