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370.140

Verordnung über die Gebühren und Barauslagen in Verfahren vor dem Justizgericht

Vom 02.01.2025 (Stand 01.01.2025)

Präambel

Gestützt auf Art. 51a Abs. 3 der Kantonsverfassung[1] und Art. 75 Abs. 4 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege[2]

vom Justizgericht erlassen am 2. Januar 2025

Art. 1 Anwendbares Recht

Die Verordnung über die Gebühren und Barauslagen in öffentlich-rechtlichen Verfahren vor dem Obergericht[3] gilt für die Gebühren für die Ausfertigung und Mitteilung von Entscheiden sowie für den Ersatz der Barauslagen vor dem Justizgericht sinngemäss.

Egress

2025-004

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

AGS Fundstelle

02.01.2025

01.01.2025

Erlass

Erstfassung

2025-004

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

AGS Fundstelle

Erlass

02.01.2025

01.01.2025

Erstfassung

2025-004