Der Kanton Graubünden tritt dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte bei. 2)
873.350
Gesetz über den Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
Art. 1
Art. 2
)