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143.102

Beschluss betreffend den Ausweis zum Bezug von Einheimischbilletten

vom 16.11.1994 (Stand 01.12.1994)

Präambel

Der Staatsrat des Kantons Wallis

eingesehen die Bundesratsverordnung über die Tarifanpassung vom 17. Juli 1964;

eingesehen die Schaffung eines Ausweises für den Bezug von Einheimischbilletten durch das Bundesamt für Verkehr;

auf Antrag des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements,

beschliesst:

Art. 1

Die Gemeinde ist berechtigt nachfolgende Gebühren zu erheben:

  1. Ausstellung eines Ausweises für Einheimische

    10 Franken

  2. jährliche Verlängerung der Wohnsitzbestätigung

    3 Franken

Art. 2

Die festgelegten Gebühren für die alten Identitätskarten oder Wohnsitzausweise für Ausländer bleiben bis zu deren Verfall anwendbar.

Art. 3

Der vorliegende Beschluss tritt am 1. Dezember 1994 in Kraft.

Egress

CSW RO/AGS 1994 f 113 | d 127

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

Quelle Publikation

16.11.1994

01.12.1994

Erlass

Erstfassung

RO/AGS 1994 f 113 | d 127

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

Quelle Publikation

Erlass

16.11.1994

01.12.1994

Erstfassung

RO/AGS 1994 f 113 | d 127