Die KStF setzt sich aus Vertretern der Dienststellen für Umweltschutz, für Arbeitnehmerschutz, für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, der zivilen Sicherheit und Militär, der Kantonspolizei, für Naturgefahren, der kantonalen Walliser Rettungsorganisation, sowie verwaltungsexternen Experten zusammen. Der Staatsrat ernennt die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der Kommission für die Dauer von 4 Jahren. Sie sind wiederwählbar.
Von den 3 Vertretern der Dienststelle übernimmt eine das Präsidium. Diese Dienststelle führt auch das Sekretariat.
Die Kommission übernimmt folgende Aufgaben:
- sie vollzieht die Artikel 7 und 15 der StFV;
- sie sorgt dafür, dass die in der StFV enthaltenen Aufgaben zwischen den verschiedenen Dienststellen koordiniert ausgeführt werden;
- sie gewährleistet, dass die in ihr vertretenen Dienststellen den Erfordernissen der StFV Rechnung tragen.