Während der Übergangsphase geht der kantonale Anteil an der Finanzierung der Musikschule des Berner Juras in Bezug auf die subventionierten Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Moutier zulasten des Kantons Jura.
Mit Ausnahme der Räumlichkeiten, die in der Verantwortung der Gemeinde Moutier verbleiben, geht der Gemeindeanteil an der Finanzierung der Musikschule des Berner Juras in Bezug auf die subventionierten Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Moutier während der Übergangsphase zulasten des Kantons Jura. Der Gemeindeanteil wird durch den Leistungsvertrag zwischen dem Verein «École de musique du Jura bernois» und dem Verein «Jura bernois.Bienne» geregelt.
Die Abrechnungen zwischen der Musikschule des Berner Juras und dem Kanton Jura erfolgen spätestens am 30. November 2026.