Diese Vereinbarung regelt die Auswirkungen des Kantonswechsels der Einwohnergemeinde Moutier (nachstehend: «Gemeinde Moutier») im Bereich des Rettungswesens.
Sie regelt insbesondere die Leistungen der Sanitätsnotrufzentrale (nachstehend: «SNZ 144»), die Leistungen des mobilen Dienstes für Notfallmedizin und Reanimation (nachstehend: «SMUR») sowie die Leistungen des Rettungsdienstes, der die Stadt Moutier bedient (nachstehend: «Rettungsdienst»).