Diese Vereinbarung gilt für Strafverfahren, die am 31. Dezember 2025 von den kantonalbernischen Strafverfolgungsbehörden (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft/Jugendanwaltschaft) bearbeitet werden, wenn sich das Verfahren in der Phase des Vorverfahrens befindet (polizeiliches Ermittlungsverfahren und Untersuchung im Sinn der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 [StPO][2]), bzw. auf Verfahren, die während der Untersuchungsphase vor dem 1. Januar 2026 erledigt wurden.
Sie enthält ebenfalls Bestimmungen zur Vollstreckung der Entscheide.
Die Beziehungen zwischen den Kantonspolizeien der Kantone Bern und Jura ohne Bezug zu einem Strafverfahren sind in der Vollzugsvereinbarung vom 21./22. Oktober 2025 zwischen den Kantonen Bern und Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Moutier betreffend den polizeilichen Bereich (Vollzugsvereinbarung Nr. 17)[3] geregelt.
Die Festlegung der Zuständigkeit für die Akten, bei denen vor dem 1. Januar 2026 die Anklageerhebung erfolgt ist bzw. bei denen der Strafbefehl aufrechterhalten blieb, ist in der Vollzugsvereinbarung vom 2./3. Dezember 2025 zwischen den Kantonen Bern und Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Moutier betreffend die vor Gerichtsbehörden hängigen Verfahren (Vollzugsvereinbarung Nr. 28)[4] geregelt.