In jeder Einwohner- und gemischten Gemeinde wird unter der Aufsicht des Gemeinderates ein Verzeichnis der Stimmberechtigten geführt, die in der Gemeinde ihren politischen Wohnsitz haben.
Das Verzeichnis der Personen, die in Angelegenheiten einer Unterabteilung stimmberechtigt sind, wird gestützt auf das Stimmregister der Gesamtgemeinde geführt. Das Stimmregister der Unterabteilung kann mit dem der Gesamtgemeinde vereinigt werden. *