Lexipedia

151.41-1

Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz

vom 14.06.2022 (Stand 25.02.2023)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Bern, der Kantonsrat des Kantons Solothurn, der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, der Grosse Rat des Kantons Aargau und das Parlament des Kantons Jura
vereinbaren:

Art. 1 Zweck

Die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz (IPK) bezweckt, die gegenseitige Information der nordwestschweizerischen Kantonsparlamente zu fördern und regionale Fragen zu begleiten und zu beraten. Hierfür werden thematische Tagungen organisiert.

Sie kann sich öffentlich zu aktuellen Themen äussern und Erklärungen, im Besonderen zuhanden der Nordwestschweizer Kantonsparlamente, der Nordwestschweizer Kantonsregierungen und der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK), abgeben.

Art. 2 Zusammensetzung

Die IPK setzt sich aus den Präsidentinnen oder Präsidenten, den 1. Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten sowie je 3 ständigen Mitgliedern der 6 Kantonsparlamente zusammen.

Die ständigen Mitglieder werden von den einzelnen Kantonsparlamenten gewählt.

Art. 3 Arbeitsausschuss

Die ständigen Mitglieder der IPK bilden den Arbeitsausschuss.

Der Arbeitsausschuss bereitet namentlich die Jahrestagung und die Erklärungen vor.

Art. 4 Vorsitz

Der Vorsitz der IPK wechselt alle 2 Jahre per 1. Januar in folgendem Turnus: Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Basel-Stadt, Jura, Bern.

Der oder die Vorsitzende der IPK präsidiert gleichzeitig den Arbeitsausschuss. Die Wahl erfolgt durch die IPK.

Art. 5 Tagungen

Es findet jährlich eine Tagung der IPK statt, in der Regel jeweils am letzten Freitag im Oktober.

Sie steht allen Mitgliedern der angeschlossenen Kantonsparlamente offen.

Art. 6 Erklärungen

Der Arbeitsausschuss legt die Erklärungen der IPK zur Beschlussfassung vor.

Die IPK beschliesst die Erklärungen mit einer 2/3-Mehrheit, wobei aus jedem Kanton mindestens 2 befürwortende Stimmen nötig sind.

Art. 7 Sekretariat

Die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft, die auch das Sekretariat der NWRK betreut, führt das Sekretariat der IPK.

Das Sekretariat hat für einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen der IPK, anderen interparlamentarischen Organisationen, insbesondere der Interkantonalen Legislativkonferenz (ILK), sowie der NWRK zu sorgen.

Art. 8 Kosten

Zur Deckung der Sekretariatskosten für die IPK und die NWRK entrichten die Konferenzkantone jährliche Pauschalbeiträge an den Kanton Basel-Landschaft.

Die NWRK legt die Beträge, die für jeden Kanton gleich hoch sind, jährlich fest.

Art. 9 Sprache

Die Referate und Voten an den Tagungen werden simultan übersetzt. Die Einladungen zu den Tagungen und die Erklärungen werden zweisprachig abgefasst; bei anderen Dokumenten mit öffentlichem Charakter kann dies ebenfalls erfolgen.

Die IPK erstattet dem ausrichtenden Kanton die Kosten für die Simultanübersetzungen an den Tagungen bis zu einem Betrag von maximal 1 Jahresbeitrag eines Mitgliedkantons.

Die Korrespondenz des Sekretariats erfolgt in deutscher Sprache.

Französischsprachige Mitglieder der Konferenz können sich der französischen Sprache bedienen.

Art. 10 Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am Tag nach Eintreten der Rechtskraft aller Genehmigungsbeschlüsse[1] durch die beteiligten Kantonsparlamente in Kraft.[2]

Sie ersetzt die Vereinbarung vom 5. März 2021.

Egress

Liestal, 14. Juni 2022

Im Namen der Interparlamentarischen Konferenz der Nordwestschweiz

Der Präsident: Schilt

Der Sekretär: Schmidt

22-079

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
14.06.2022 25.02.2023 Erlass Erstfassung 22-079

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 14.06.2022 25.02.2023 Erstfassung 22-079