Jede Regierungsstatthalterin und jeder Regierungsstatthalter verfügt über eine ordentliche Stellvertreterin oder einen ordentlichen Stellvertreter.
Die ordentliche Stellvertreterin oder der ordentliche Stellvertreter ist Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des betreffenden Regierungsstatthalteramtes.
Die Stellvertretungsfunktion kann bei Bedarf von mehreren Personen wahrgenommen werden.
Im zweisprachigen Verwaltungskreis Biel/Bienne wird im Rahmen der Besetzung der Stellvertretungsfunktion auf eine stufengerechte Vertretung beider Amtssprachen geachtet.