Unterlagen sind sämtliche Akten des Verwaltungsgerichts und der übrigen verwaltungsunabhängigen Justizbehörden, alle weiteren aufgezeichneten Informationen, unabhängig von den Datenträgern, sowie alle Hilfsmittel und ergänzenden Daten, die für das Verständnis der Informationen und deren Nutzung nötig sind.
Datenträger sind alle Materialien, die für die Speicherung von Daten in analoger und digitaler Form Verwendung finden.
Als Archivgut gelten Unterlagen, die vom Staatsarchiv zur Aufbewahrung übernommen worden sind bzw. diesem abzuliefern sind.
Findmittel sind Hilfsmittel, die zum Auffinden, zur Benützung und zum Verständnis von Unterlagen notwendig sind, wie physische oder elektronische Verzeichnisse, Register, Karteien, Listen und Ordnungsübersichten. Sie beinhalten die folgenden Zusatzinformationen über primäre Daten:
- Struktur (Gliederung, Layout, Format usw.),
- Verarbeitungskontext (Personen, beteiligte Stellen, Ausgabegeräte, Transaktionen usw.),
- Angaben zum Inhalt.
Unterlagen aus elektronischen Systemen sind
- Unterlagen, die als Zwischen-, Neben- oder Endprodukte elektronischer Verarbeitungsprozesse erzeugt werden und in digitaler oder analoger Form vorliegen,
- Unterlagen, die ausschliesslich in digitaler Form zugänglich und nur mittels elektronischer Hilfsmittel lesbar sind (digitale Unterlagen).