Das Verwaltungsvermögen wird je Anlagekategorie linear nach der Nutzungsdauer abgeschrieben. *
Die Anlagekategorien und die Nutzungsdauer werden im Anhang 2 geregelt. *
Die Bilanzwerte sind bei eingetretenen dauerhaften Wertverminderungen oder Verlusten sofort zu berichtigen. *
Darlehen und Beteiligungen werden nur abgeschrieben, wenn dauerhafte Wertverminderungen oder Verluste eingetreten sind. Die Berichtigung erfolgt sofort. *
Darlehen und Beteiligungen können im Umfang früher getätigter und nachgewiesener Abschreibungen bis höchstens zum Anschaffungswert aufgewertet werden, wenn der Verkehrswert mindestens gleich hoch wie der neue Buchwert ist. *
Occasionen werden über die Restnutzungsdauer ab Kaufdatum abgeschrieben. Grundlage ist die Nutzungsdauer ab erster Inbetriebnahme. *
Sofern die Gemeinde bei einem Provisorium im Kreditbeschluss eine kürzere Nutzungsdauer festlegt, als die Anlagekategorie vorsieht, wird das Provisorium über diese Dauer abgeschrieben. *