Die Nomenklaturkommission ist die Fachstelle des Kantons für die geografischen Namen der amtlichen Vermessung.
Sie kann Richtlinien und Empfehlungen für das Erheben und die Schreibweise von geografischen Namen der amtlichen Vermessung erlassen.
Sie überprüft die geografischen Namen auf ihre sprachliche Richtigkeit, auf ihre Übereinstimmung mit den bundesrechtlichen Vorgaben und den kantonalen Richtlinien. Sie teilt dem Amt für Geoinformation ihren Befund und ihre Empfehlungen mit.
Sie kann durch Vermittlung des Amtes für Geoinformation die sprachliche Richtigkeit der Schreibweise von Lokalisations- und Ortschaftsnamen begutachten.
Bei der Mitwirkung des Kantons an der Erarbeitung der bundesrechtlichen Vollzugsregelungen zieht das Amt für Geoinformation die Nomenklaturkommission bei.