Diese Verordnung regelt
- die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf für die angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen,
- die Durchführung der angeordneten Beratung gemäss Buchstabe a im Rahmen eines Pilotprojekts nach Artikel 401 Absatz 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)[2] im Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT).
Das Pilotprojekt soll ein Modell zu einer Konfliktdeeskalation zwischen den Eltern zum Wohl des Kindes entwickeln und testen.