Lexipedia

559.17

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)

vom 08.09.2020 (Stand 01.04.2021)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV)[1],

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1 Beitritt

Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 21-037 veröffentlichten Vereinbarung vom 14. November 2019 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)[2] bei.

Art. 2 Geringfügige Änderungen

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Art. 3 Austritt

Der Regierungsrat wird ermächtigt, aus der Vereinbarung gemäss Artikel 31 Absatz 1 auszutreten oder einer Auflösung der Vereinbarung gemäss Artikel 32 Absatz 1 zuzustimmen.

Art. 4 Inkrafttreten

Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Art. 5 Fakultative Volksabstimmung

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.

Egress

Bern, 8. September 2020

Im Namen des Grossen Rates

Der Präsident: Costa

Der Generalsekretär: Trees

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 17. Februar 2021

 

Der Regierungsrat stellt fest, dass vom Referendumsrecht zum Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) innerhalb der festgesetzten Frist kein Gebrauch gemacht worden ist.

Der Grossratsbeschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.

 

Für getreuen Protokollauszug

Der Staatsschreiber: Auer

 

RRB Nr. 506 vom 28. April 2021:

Rückwirkende Inkraftsetzung auf den 1. April 2021

21-036

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
08.09.2020 01.04.2021 Erlass Erstfassung 21-036

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 08.09.2020 01.04.2021 Erstfassung 21-036
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) | Lexipedia | Lexipedia