Die sozialen Leistungsangebote nach diesem Gesetz dienen
- der Verwirklichung der verfassungsmässigen Sozialrechte und Sozialziele,
- der Prävention,
- der Hilfe zur Selbsthilfe,
- dem Ausgleich von Beeinträchtigungen,
- der Verhinderung von Ausgrenzung,
- der Förderung der Integration,
- dem Schutz der betroffenen Personen.
Dabei stehen die Mobilisierung der eigenen Ressourcen sowie die Förderung der privaten Initiative und Eigenverantwortung im Zentrum.