Diese Verordnung bezweckt
- den Schutz der Integrität und die Achtung des Rechts auf Selbstbestimmung von Personen mit alters-, pflege-, behinderungs- oder suchtbedingtem Unterstützungsbedarf, die Leistungen beziehen, die nach dieser Verordnung bewilligungspflichtig sind,
- die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung zu angemessenen Kosten und die Bereitstellung der erforderlichen Leistungsangebote,
- die Sicherstellung der beruflichen Ausbildung in Heimen für Personen mit altersbedingtem Betreuungs- und Pflegebedarf sowie Spitex-Organisationen.