Das Abkommen regelt den Austausch von Schweizer und südafrikanischen Bürgern beiderlei Geschlechts, nachstehend «Stagiaires» genannt, die im Land der anderen Partei im erlernten Beruf eine befristete Anstellung annehmen, um sich beruflich und sprachlich weiterzubilden.
Stagiaires können in allen Berufen beschäftigt werden, deren Ausübung durch ausländische Staatsangehörige rechtlich nicht eingeschränkt ist.
Für Berufe, deren Ausübung einer besonderen Bewilligung bedarf, ist diese Bewilligung zusätzlich einzuholen.