Die Staatsangehörigen beider Staaten, die einen gültigen nationalen Diplomaten-, offiziellen oder Dienstpass besitzen und Mitglied einer diplomatischen Mission, eines konsularischen Postens oder einer ständigen Mission ihres jeweiligen Staates bei einer Organisation sind, mit der ein Sitzabkommen abgeschlossen wurde, können während der Dauer ihrer Tätigkeit ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen, sich dort aufhalten oder daraus ausreisen. Die Stelle und die Tätigkeit der oben genannten Personen werden dem Empfangsstaat durch den Entsendestaat im Voraus auf diplomatischem Weg notifiziert.
Familienangehörige der in Absatz 1 bezeichneten Personen, die Staatsangehörige des Entsendestaates und Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen nationalen Diplomaten-, offiziellen oder Dienstpasses sind, profitieren von denselben Leistungen, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben und vom Empfangsstaat als Familienangehörige mit einem Recht auf den Aufenthalt bei den Personen nach Absatz 1 anerkannt werden.