Die Staatsangehörigen beider Staaten, die einen gültigen Diplomatenpass besitzen und Mitglied einer diplomatischen Mission, eines konsularischen Postens oder einer ständigen Mission ihres Staates bei einer Organisation sind, mit der ein Sitzabkommen abgeschlossen wurde, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen und sich dort während der Dauer ihrer Tätigkeit aufhalten. Die Stelle und die Tätigkeit der oben genannten Personen werden dem Empfangsstaat durch den Entsendestaat im Voraus auf diplomatischem Weg notifiziert.
Familienangehörige der in Artikel 1 bezeichneten Personen, die Staatsangehörige des Entsendestaates und Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Diplomatenpasses sind, profitieren von denselben Rechten, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben und vom Empfangsstaat als Familienangehörige mit einem Recht auf den Aufenthalt bei den Personen nach Artikel 1 anerkannt werden.
Nach der Einreise in das Hoheitsgebiet des Empfangsstaates und nach Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung können die Familienangehörigen der in Absatz 1 bezeichneten Personen, die Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen heimatlichen Passes sind, während der Gültigkeitsdauer ihrer Aufenthaltsbewilligung ohne Visum in das Hoheitsgebiet des Empfangsstaates einreisen.