Die Staatsangehörigen einer Vertragspartei, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind und sich als Mitglied einer diplomatischen oder konsularischen Mission ihres Landes oder als Vertreter ihres Landes bei einer internationalen Organisation auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, sind während der Dauer ihrer Tätigkeit von der Visumpflicht befreit.
Die Vertragsparteien informieren einander im Voraus auf diplomatischem Wege über die Ernennung und Funktion ihrer Staatsangehörigen. Diese erhalten bei ihrer Ankunft im Gastland eine Legitimationskarte.
Diese Bestimmungen gelten auch für ihre Familienangehörigen, die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt wohnen und einen gültigen Diplomaten‑, Dienst- oder gewöhnlichen Pass besitzen.