Die Staatsangehörigen der Staaten beider Vertragsparteien, die einen gültigen heimatlichen Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen und Mitglied einer diplomatischen Mission, eines konsularischen Postens oder einer ständigen Mission ihres Staates bei einer Organisation sind, mit der ein Sitzabkommen abgeschlossen wurde, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet des Staates der anderen Vertragspartei einreisen oder sich dort während der Dauer ihrer Tätigkeit aufhalten. Die Stelle und die Tätigkeit der oben genannten Personen werden der empfangenden Vertragspartei durch die entsendende Vertragspartei im Voraus auf diplomatischem Weg notifiziert.
Familienangehörige der in Absatz 1 dieses Artikels bezeichneten Personen, die Staatsangehörige der entsendenden Vertragspartei und Inhaberinnen oder Inhaber eines gültigen heimatlichen Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses sind, profitieren von denselben Leistungen, sofern die entsendende Vertragspartei bestätigt hat, dass sie Familienangehörige mit einem Recht auf den Aufenthalt bei den Personen nach Absatz 1 dieses Artikels sind.