Die Mitglieder der Kommission geniessen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und auf ihren Reisen zu den Tagungsorten und zurück folgende Vorrechte und Immunitäten:
- Immunität von Festnahme oder Haft und von der Beschlagnahme ihres persönlichen Gepäcks und für in ihrer amtlichen Eigenschaft vorgenommene Handlungen, einschliesslich ihrer mündlichen und schriftlichen Äusserungen, Immunität von jeder Gerichtsbarkeit;
- Unverletzlichkeit aller Papiere und Schriftstücke;
- Befreiung für sich selbst und für ihre Ehegatten von Einwanderungsbeschränkungen und allen Formalitäten der Ausländerregistrierung in den in Wahrnehmung ihrer Aufgaben von ihnen besuchten oder durchreisten Ländern.