Der Es ist für die Flugtauglichkeit seiner Flugzeuge sowie für den guten Unterhalt- oder technischen Zustand seiner Fahrzeuge selbst verantwortlich.
Ist ein Flug- oder Fahrzeug eines Es an einem Zwischenfall oder Unfall beteiligt, hat er diesen Zwischenfall oder Unfall unverzüglich dem As zu melden. Hierfür bestimmt der As für jede Aktivität im Rahmen dieses Abkommens eine Ansprechstelle.
Die zuständigen Behörden des Es haben das Recht, im Zusammenhang mit einem Zwischenfall oder Unfall eines seiner Flug- oder Fahrzeuge eine technische Untersuchung auf dem Territorium des As zu beantragen. Technische Untersuchungen sind gemäss den Gesetzen und Richtlinien des As durchzuführen.
Technische Untersuchungen im As werden durchgeführt:
- durch die Behörden des As; oder
- durch die Behörden des Es in Koordination mit den Behörden des As, wenn der As keine Untersuchung durchführt oder wenn der As die Untersuchung den Behörden des Es überlässt;
Vertreter des Es können an Untersuchungen gemäss Absatz 4 Buchstabe a dieses Artikels teilnehmen.
Im Fall von Absatz 4 Buchstabe a dieses Artikels sind die Vertreter des Es unter der Führung der leitenden Untersuchungsbehörde des As befugt:
- den Ort des Unfalls oder des Zwischenfalls zu betreten;
- das Wrack zu untersuchen;
- Zeugen und Beweise einzubringen;
- Informationen über Zeugen zu erhalten und Vorschläge zu deren Befragung zu machen;
- raschmöglichsten Zugang zu allen Beweisstücken zu erhalten;
- an der Auswertung aufgezeichneter Daten teilzunehmen;
- Kopien aller wichtigen Unterlagen zu erhalten;
- an Untersuchungsaktivitäten ausserhalb des Ortes des Unfalls oder des Zwischenfalls teilzunehmen;
- an den Besprechungen betreffend die Fortschritte der Untersuchung teilzunehmen;
- allgemeine Untersuchungsempfehlungen abzugeben.
Sofern im Rahmen der technischen Untersuchungen eines Unfalls oder Zwischenfalls in irgendeiner Form klassifizierte Informationen betroffen sind, wenden die Parteien die Bestimmungen der Sicherheitsabkommen gemäss Artikel XV dieses Abkommens an.
Der Es trägt die Kosten seiner Teilnahme an solchen Untersuchungen.