Die entsendende Partei ist verantwortlich für die Einholung der Überflug- ( Diplomatic Clearances ) und der Landebewilligungen sowie für die Abrede bezüglich der Modalitäten auf den angeflogenen Flugplätzen.
Bei Benutzung eines Luftfahrzeugs unter diesem Abkommen ist die entsendende Partei verantwortlich für die Lufttüchtigkeit ihres Luftfahrzeugs, dessen Ausrüstung und dessen sicherem Funktionieren.
Das Personal der entsendenden Partei hat über die speziellen fliegerischen Fähigkeiten zu verfügen, die von der empfangenden Partei für die entsprechenden Aktivitäten vorausgesetzt werden. Die empfangende Partei hat die notwendige Ausbildung zur Erlangung dieser Fähigkeiten des Personals der entsendenden Partei zu erbringen.
Im Falle von Unfällen oder Vorfällen mit Luftfahrzeugen werden alle technischen Untersuchungen und Verfahren in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung der empfangenden Partei durchgeführt. In diesem Fall hat die empfangende Partei der entsendenden Partei unverzüglich Daten und relevante Informationen zum Unfall oder Zwischenfall zur Verfügung zu stellen.
Sachverständige, die von der entsendenden Partei benannt sind, haben in Abstimmung mit der empfangenden Partei das Recht zur Mitwirkdung in der Untersuchungskommission sowie zum Zugang zur Unfallstelle und zum Erhalt aller einschlägigen Informationen. Die empfangende Partei kann auf Gesuch der entsendenden Partei hin Sachverständige der entsendenden Partei mit der Durchführung von Teilen der Untersuchung beauftragen. Der Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung ist der entsendenden Partei zu übersenden.
In Abstimmung mit der empfangenden Partei hat die entsendende Partei hat das Recht zur Durchführung einer eigenen technischen Untersuchung des Unfalls oder Zwischenfalls, in den ein Luftfahrzeug der entsendenden Partei involviert ist, sofern er im Staatsgebiet der empfangenden Partei stattgefunden hat. Die Kosten einer derartigen Untersuchen werden von der entsendenden Partei getragen.