Dieses Abkommen gilt für alle Zusammenarbeitsaktivitäten im Bereich der Ausbildung für internationale Friedenseinsätze, die von der UNO durchgeführt werden, einschliesslich Kurse, Seminare, Workshops, Konferenzen und Zusammenkünfte zur Förderung der Ausbildung für internationale Friedenseinsätze (nachstehend «Ausbildungsaktivitäten»), die in der Schweiz unter der Schirmherrschaft der UNO stattfinden.
Gegenstand dieses Abkommens ist die Festlegung der Bedingungen und Formen der Zusammenarbeit zur Organisation dieser Ausbildungsaktivitäten sowie die Bestimmung des Status, der Vorrechte und der Immunitäten der Personen, die an in der Schweiz stattfindenden Ausbildungsaktivitäten beteiligt sind.
Dieses Abkommen gilt nicht für die Planung, die Vorbereitung und die Durchführung eines spezifischen internationalen Friedenseinsatzes.