Im Personenbahnhof und im Güterbahnhof Schaffhausen werden nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
Die schweizerische und die deutsche Grenzabfertigung finden statt:
- bei den Grenzabfertigungsstellen im Personenbahnhof für Personen und das von ihnen mitgeführte Reisegepäck, sofern sie in die gemäss Artikel 4 Absatz 2 bestimmten Züge einsteigen oder aus ihnen aussteigen;
- bei den Grenzabfertigungsstellen im Güterbahnhof für die Güter.
Die Grenzabfertigung kann auf das aufgegebene Reisegepäck und das Expressgut ausgedehnt werden.