Die schweizerische und die deutsche Grenzabfertigung können in Reisezügen während der Fahrt auf dem schweizerischen und dem deutschen Teil der Strecke St. Margrethen–Lindau Hbf und umgekehrt durchgeführt werden.
Die Grenzabfertigung erstreckt sich auf alle ohne Fahrtunterbrechung von einem Vertragsstaat in den andern reisenden Personen in den nach Artikel 4 Absatz 1 bestimmten Zügen einschliesslich des mitgeführten und in der Regel auch des aufgegebenen Reisegepäcks.