0.632.401.92
Briefwechsel vom 17. Juli 1980 zwischen der Schweiz und der EG-Kommission betreffend die Beibehaltung des Kontingents von jährlich 20 000 hl griechischen Rotweins in Fässern Von der Bundesversammlung genehmigt am 9. Oktober 1980 In Kraft getreten am 1. Januar 1981
0.632.401.92Nicht löschen bitte "1 " !! (Stand am 5. November 1999)
Übersetzung 2
Kommission | Brüssel, den 17. Juli 1980 |
der Europäischen Gemeinschaften | |
Herrn Pierre Cuénoud | |
Botschafter der Schweiz | |
bei den Europäischen Gemeinschaften | |
Brüssel |
Herr Botschafter,
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, dessen Inhalt wie folgt lautet:
- «Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Schweiz unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 22. Juli 19723 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Anschluss an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft, sowie auf Artikel 15 des genannten Abkommens mit Inkrafttreten dieses Zusatzprotokolls4 das jährliche Kontingent von 20 000 hl griechischen Rotweins in Fässern autonom zugunsten der Gemeinschaft beibehalten wird.»
Ich habe vom Vorstehenden Kenntnis genommen und versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.
P. Duchâteau |