1) Die schweizerische Nationalstrasse N 1a und die französische Autobahn A 40 werden bei Bardonnex (Genf) und Saint‑Julien‑en‑Genevois (Hochsavoyen) durch den nördlichen Abschnitt der französischen Autobahn A 401 zusammengeschlossen. 3) Die erste Überquerung der Grenze durch die Autobahn aus Richtung Schweiz erfolgt am Punkt A, der durch die Koordinaten nach schweizerischem System: X Ch = 111 664,532; Y Ch = 496 237,043; H Ch = 459,960; nach französischem System: XF = 890 283,99, Y F = 134 527,83; H F = 460,008 bestimmt ist. Am Punkt A ist der Verlauf in der Ebene der Autobahnachse ein Kreisbogen, dessen Mittelpunkt M die folgenden Koordinaten hat: X Ch = 111 595,238; Y Ch = 497 034,037 nach schweizerischem System und X F = 891 083,69; Y F 134 510,47 nach französischem System. Im gleichen Punkt A hat das Längenprofil eine Steigung von ungefähr 1,5 % in Richtung Frankreich. 4) Ein Gesamtplan 3 mit einer Übersicht über den vorgesehenen Zusammenschluss ist diesem Abkommen beigefügt. 5) Der Gebietsabtausch mit dem Ziel, das Hauptwerk insgesamt auf französisches Gebiet zu verlegen, wird in einem besonderen Abkommen geregelt.
2) Zu diesem Zweck werden gebaut:
- Auf schweizerischem und französischem Gebiet eine Autobahnbrücke, nachstehend «Hauptwerk» genannt, mit einer Länge von ungefähr 377 m und zwei Fahrbahnen je drei Spuren umfassend. Sie überquert die gegenwärtig auf schweizerischem Gebiet liegende Vertiefung sowie die Eisenbahnlinie der SNCF, die französische Nationalstrasse 206 und die Gemeindestrasse Nr. 7 von Lathoy nach Saint‑Julien‑en‑Genevois auf französischem Gebiet zum Anschluss an die Autobahn A 40;
- Auf schweizerischem und französischem Gebiet die Bauten, Plätze und Einrichtungen, die der Abwicklung der Grenzkontrollformalitäten dienen. Diese Einrichtungen bilden Gegenstand besonderer Vereinbarungen.