Dieses Abkommen regelt die Modalitäten der Finanzierung und Ausführung der Infrastrukturmassnahmen, die zur Gewährleistung der Streckenkapazität und für die Durchfahrt von Zügen mit Gütern von 4 Metern Eckhöhe entlang der Lötschberg-Simplon-Achse auf der südlichen Zulaufstrecke zur NEAT nötig sind, bis zu ihrer Inbetriebnahme im Jahr 2028.
Für die Zwecke dieses Abkommens werden die auf den Strecken Brig – Domodossola und Domodossola – Premosello – Arona – Sesto Calende – Oleggio – Vignale – Novara ermittelten Infrastrukturmassnahmen berücksichtigt, mit denen die im Ingress erwähnten Ziele verwirklicht werden sollen. Die Massnahmen sind im technischen Anhang, der diesem Abkommen beigefügt ist, schematisch dargestellt; er enthält auch die aktuellen Kostenschätzungen. Der Gesamtbetrag der Massnahmen wird auf 237,5 Millionen Euro geschätzt.