(1) Die in Artikel 2 aufgeführten Regionen werden hauptsächlich durch folgende nachstehenden Strecken miteinander verbunden:
(2) Im Rahmen der oben aufgeführten Verbindungen wird auf einen optimalen Anschluss des internationalen Flughafens Malpensa geachtet.
Notenaustausch vom 19. Juli 2016/13. Januar 2017
In Kraft getreten am 16. Januar 2017
Übersetzung
Die Schweizerische Botschaft bezeugt dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit ihre Hochachtung und beehrt sich, auf seine Verbalnote vom 19. Juli 2016 Bezug zu nehmen, die folgenden Wortlaut hat:
«Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit Italiens entbietet der Schweizerischen Botschaft seine Hochachtung und beehrt sich, ihr unter Bezugnahme auf die Vereinbarung vom 2. November 1999 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Ministerium für Verkehr und Schifffahrt der Republik Italien über die Gewährleistung der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der neuen schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) an das italienische Hochleistungsnetz (HLN) Folgendes mitzuteilen:
- Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit schlägt vor, die Bestimmungen der erwähnten Vereinbarung im Lichte der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums auszulegen.
- Die Bestimmungen der Vereinbarung sollen insbesondere so ausgelegt werden, dass die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der beiden Parteien, einschliesslich der für die Italienische Republik geltenden Vorschriften der Europäischen Union, nicht beeinträchtigt wird.
- Für Artikel 7c der Vereinbarung soll deshalb diese Auslegung gelten.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit schlägt vor, dass diese Note und die Antwortnote des Ministeriums die Abmachung beider Parteien über die oben genannte Auslegungsregelung bestätigen, welche der erwähnten Vereinbarung beigefügt wird.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit Italiens benutzt diesen Anlass, um die Schweizerische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.»
Die Schweizerische Botschaft beehrt sich, dem Ministerium mitzuteilen, dass der Schweizerische Bundesrat mit den vorstehenden Punkten einverstanden ist. Die Abmachung tritt am Datum des Empfangs dieser Antwortnote in Kraft.
Die Schweizerische Botschaft benützt diesen Anlass, um das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.