Dieses Abkommen regelt die Modalitäten der Finanzierung und Ausführung der nötigen baulichen Massnahmen für die Durchfahrt von Zügen mit Gütern von 4 Metern Eckhöhe auf den südlichen Zulaufstrecken zur NEAT bis zu deren Inbetriebnahme im Jahr 2020, gleichzeitig mit der Eröffnung des 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT in der Schweiz.
Die Massnahmen auf der Luino-Linie zwischen der Landesgrenze und Gallarate (via Laveno–Sesto Calende/Besozzo) beziehungsweise Novara (via Sesto Calende) werden in Bezug auf die Finanzierung prioritär behandelt.
Für allfällige weitere Infrastrukturmassnahmen (insbesondere auf der Simplonlinie zwischen Domodossola und Gallarate) können zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Abkommen ausgearbeitet werden.