Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird den bereits begonnenen Ausbau des Rheins zwischen Neuburgweier/Lauterburg und St. Goar nach Massgabe der von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mainz aufgestellten Projekte 2 . «Ausbau des Rheins zwischen Mannheim und St. Goar»
vom 5. November 1963 und «Ausbau des Rheins zwischen Neuburgweier/Lauterburg und Mannheim»
vom 1. Oktober 1965 möglichst bis Ende des Jahres 1976 vollenden.
Die Projekte bezwecken die Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse des Rheins insbesondere durch
- die Vertiefung der Fahrrinne zwischen Neuburgweier/Lauterburg und St. Goar von ein Meter siebzig Zentimeter auf zwei Meter zehn Zentimeter unter gleichwertigem Wasserstand (gl. W) durch Einbau von Strombauwerken (Bühnen, Leitwerke), Uferabflachungen, Baggerungen, Felsbeseitigungen und ähnlichem;
- die Verbreiterung der Fahrrinne an Engstellen;
- die Abflachung von Krümmungen;
- die Schaffung eines mittleren Fahrwassers im Binger-Riff.
Die Kosten sind veranschlagt auf insgesamt einhundertsechzig Millionen Deutsche Mark.
Die Arbeiten werden von der deutschen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nach den für sie geltenden Bestimmungen ausgeführt.