Die vertragschliessenden Regierungen kommen überein, eng zusammenzuarbeiten, um die nachfolgend angegebenen oberirdischen und unterirdischen schweizerisch‑ italienischen Gewässer mit Einschluss ihrer Zuflüsse, soweit diese zur Verunreinigung der genannten gemeinsamen Gewässer beitragen, gegen Verunreinigung zu schützen:
- Langensee (Verbano)
- Luganer See (Ceresio)
- Wasserläufe längs der Grenze oder diese überquerend, wie namentlich: Doveria, Melezza, Giona, Tresa, Breggia, Maira (Mera), Poschiavino und Spöl.