Die Vertragsparteien bekräftigen die Pflichten Chinas und der Schweiz als Mitglieder der IAO, einschliesslich ihrer Verpflichtungen gemäss der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen.
Die Vertragsparteien bekräftigen die Verpflichtung Chinas und der Schweiz, im Rahmen der Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen über Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit von 2006, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle als Schlüsselelement der nachhaltigen Entwicklung anzuerkennen.
Die Vertragsparteien erinnern an die sich aus der Mitgliedschaft Chinas und der Schweiz in der IAO ergebenden Pflichten, die von ihnen ratifizierten IAO-Übereinkommen wirksam umzusetzen.
Die Vertragsparteien bekräftigen die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung, angenommen von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer 97. Tagung im Jahr 2008.
Die Vertragsparteien anerkennen, dass es unangemessen ist, Handel oder Investitionen durch Abschwächung oder Verminderung der von innerstaatlichen Arbeitsgesetzen, -vorschriften, -politiken und -praktiken in China und der Schweiz gewährten Schutzbestimmungen zu fördern.
Die Vertragsparteien anerkennen, dass es unangemessen ist, innerstaatliche Arbeitsgesetze, -vorschriften, -politiken und -praktiken in China und der Schweiz zu handelsprotektionistischen Zwecken festzulegen oder zu verwenden.
Die Vertragsparteien setzen ihre jeweiligen innerstaatlichen Arbeitsgesetze wirksam durch.