Der Fluss Doubs wird im Grenzbereich in zwei Kategorien eingeteilt:
- Die erste Kategorie umfasst die Gewässerabschnitte, die hauptsächlich mit Salmoniden bevölkert sind, sowie jene Gewässerabschnitte, wo ein besonderer Schutz wünschenswert erscheint. Diese Gewässerabschnitte werden 1. Kategorie genannt.
- Die zweite Kategorie enthält alle Gewässer, die nicht als erste Kategorie eingeteilt sind. Diese Gewässerabschnitte werden 2. Kategorie genannt.
Im «mittleren Doubs» gelten:
- als 2. Kategorie:–der Lac des Brenets, von Villers-le-Lac bis zu den Schildern zwischen dem Schwimmwehr und dem Saut‑du‑Doubs; die obere Grenze wird durch zwei von den französischen Behörden beidufrig des Doubs eingerammte Pfähle festgelegt,–die Stauhaltung Moron, von einem 300 m unterhalb des Saut du Doubs gelegenen Punkt bis zur Staumauer Châtelot; die obere Grenze wird durch zwei von den schweizerischen und französischen Behörden beidufrig des Doubs eingerammte Pfähle festgelegt,–das zwischen Les Poteaux und der Stauwehrkrone oberhalb von La Rasse gelegene Teilstück,–das Teilstück beginnend 250 m unterhalb der unteren Stauhaltung von La Rasse und dem Grenzstein 606 (Biaufond);
- als 1. Kategorie: alle Gewässer, die unter Buchstabe a) nicht aufgeführt sind.
Im «französischen Doubs» gelten:
- als Gewässer der 2. Kategorie:–die Stauhaltung von Refrain, vom Grenzstein 606 bis zum Wehr von Refrain,–die Stauhaltung von La Goule, vom alten Wehr bei Bouège bis zum Stauwehr von La Goule;
- als 1. Kategorie: alle Gewässerabschnitte, die unter Buchstabe a) nicht erwähnt sind.
Der «schweizerische Doubs» wird als 1. Kategorie eingeteilt.