Die Teilnehmer von chinesischen Touristengruppen reisen als Gruppe in das Gebiet der Schweiz ein und aus diesem Gebiet aus. Im Gebiet der Schweiz reisen sie als Gruppe nach dem festgelegten Reiseprogramm. Eine Touristengruppe besteht aus mindestens fünf Teilnehmern.
Die Vertragsparteien kommen überein, dass die akkreditierten chinesischen Reisebüros einen Reiseleiter für jede Gruppe benennen.
Der Reiseleiter gewährleistet, dass die chinesischen Touristengruppen, die aufgrund dieses Verständigungsprotokolls in das Gebiet der Schweiz reisen, als Gruppe in das Gebiet der Schweiz einreisen und aus diesem Gebiet ausreisen. Der Reiseleiter hat während der ganzen Reise Kopien aller Tickets und Reisepässe mit sich zu führen.
Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass die Reisebüros der Schweiz für jede chinesische Touristengruppe zusätzlich zu den von den chinesischen Reisebüros bereitgestellten obligatorischen Reiseleitern für die Dauer ihres Aufenthalts im Gebiet der Schweiz Fremdenführer bereitstellen können. Diese Fremdenführer können die Gruppe vom Zeitpunkt ihrer Einreise in das Gebiet der Schweiz bis zum Zeitpunkt ihrer Ausreise aus diesem Gebiet unter den im Schweizer Recht vorgesehenen Bedingungen begleiten und versuchen, etwaige Probleme in Absprache mit dem chinesischen Reiseleiter zu lösen.