Es wird eine internationale Organisation für das gesetzliche Messwesen errichtet. Aufgabe der Organisation ist es,
- eine Zentralstelle zu schaffen für Dokumentation und Information –einerseits über die verschiedenen nationalen Stellen, die sich mit der Prüfung und Überwachung von Messinstrumenten befassen, welche gegenwärtig oder künftig einer gesetzlichen Regelung unterliegen;–andererseits über die genannten Messinstrumente unter dem Gesichtspunkt ihres Entwurfs, ihres Baues und ihrer Verwendung;
- die Texte der in den einzelnen Staaten geltenden gesetzlichen Vorschriften über Messinstrumente und ihre Verwendung samt allen zum vollkommenen Verständnis dieser Vorschriften erforderlichen, auf dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht dieser Staaten beruhenden Erläuterungen zu übersetzen und herauszugeben;
- die allgemeinen Grundsätze des gesetzlichen Messwesens festzulegen;
- im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Methoden und Regelungen die Probleme der Gesetzgebung und Normung auf dem Gebiet des gesetzlichen Messwesens, deren Lösung von internationaler Bedeutung ist, zu untersuchen;
- ein Muster eines Gesetz- und Verordnungsentwurfs über Messinstrumente und ihre Verwendung auszuarbeiten;
- einen konkreten Organisationsplan einer Musterdienststelle für die Prüfung und Überwachung von Messinstrumenten auszuarbeiten;
- die erforderlichen und ausreichenden Merkmale auf Eigenschaften festzulegen, denen die Messinstrumente entsprechen müssen, damit sie von den Mitgliedstaaten genehmigt und zur Verwendung auf internationaler Ebene empfohlen werden können;
- die Beziehungen zwischen den Eichbehörden oder den sonstigen für das gesetzliche Messwesen zuständigen Stellen der einzelnen Mitgliedstaaten der Organisation zu fördern.