In Bezug auf Telekommunikationsgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und elektrische Geräte arbeiten die Vertragsparteien insbesondere in folgenden Bereichen zusammen:
- Regulierungsfragen und Vollzug der Gesetze;
- Verwaltung der für die Konformitätsbewertung und die Inspektion der Hersteller zuständigen Stellen;
- innerstaatliche Praktiken und Programme zur Produkt- und Marktüberwachung;
- gute Regulierungspraxis;
- Entwicklung und Umsetzung von Grundsätzen des Risikomanagements, einschliesslich Verfahren zur Produktüberwachung, Sicherheit, Einhaltung von Vorschriften und deren Durchsetzung;
- Informationsaustausch über:(i)Regulierungssysteme,(ii)Analyse von Zwischenfällen,(iii)Gefahrenmeldungen,(iv)Verbot von Produkten und Produktrückrufe,(v)erforderliche Produktinformationen, und(vi)Revisionen von technischen Vorschriften und deren Umsetzung.