Für die Zwecke dieses Rahmenabkommens bezeichnet:
- «Beitrag» den von der Schweiz an Kroatien gewährten, nicht rückzahlbaren finanziellen Beitrag;
- «schweizerisch-kroatisches Zusammenarbeitsprogramm» das bilaterale Programm zur Umsetzung dieses Rahmenabkommens;
- «Projekt» ein einzelnes Projekt oder Programm oder andere damit verbundene Aktivitäten im Rahmen dieses Abkommens. Ein Programm besteht aus einzelnen Projektkomponenten mit einem gemeinsamen Thema oder gemeinsamen Zielen;
- «Verpflichtung» die Zuweisung einer bestimmten Teilsumme des Beitrags an ein Projekt, dem die Parteien zugestimmt haben;
- «Projektabkommen» eine Vereinbarung zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Vertragsparteien zur Durchführung eines von den Parteien genehmigten Projekts;
- «Nationale Koordinationsstelle» (NKS) die kroatische Einheit, die für die Koordination des schweizerisch-kroatischen Zusammenarbeitsprogramms verantwortlich ist;
- «zwischengeschaltete Stelle» jede öffentliche oder private rechtliche Einheit, die unter Aufsicht der NKS handelt oder im Auftrag der NKS Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten durch Projektträger übernimmt;
- «Projektträger» jede öffentliche Behörde, jedes öffentliche oder private Unternehmen sowie jede Organisation, die von den Parteien anerkannt und befugt ist, ein bestimmtes, im Rahmen des vorliegenden Abkommens finanziertes Projekt durchzuführen;
- «Durchführungsabkommen» eine Vereinbarung zwischen der NKS und/oder der zwischengeschalteten Stelle und dem Projektträger zur Durchführung des Projekts;
- «Globalzuschuss» einen Fonds für klar festgelegte Zwecke, der Organisationen oder Institutionen unterstützt und dazu dient, Programme mit vielen kleinen Projekten kosteneffizient zu finanzieren;
- «Projektvorbereitungsfazilität» die Fazilität zur finanziellen Unterstützung bei der Vorbereitung des definitiven Projektvorschlags;
- «Fonds für technische Hilfe» den Fonds zur Finanzierung von Aufgaben, die von den kroatischen Behörden zusätzlich und ausschliesslich zur Verwaltung des Beitrags wahrgenommen werden;
- «Zahlstelle» die Stelle, die auf kroatischer Seite für eine geeignete Finanzkontrolle im Rahmen des schweizerisch-kroatischen Zusammenarbeitsprogramms sorgt;
- «Kontrollstelle» die interne oder externe zertifizierte Kontrollstelle, die während und nach der Durchführung des Programms den Einsatz der finanziellen Mittel überprüft.