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Notenaustausch vom 14. Mai 1962 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung Indiens betreffend Freigabe der 2. Tranche und Erhöhung der Transferkredite

AS 1962 438

(Stand am 14. Mai 1962)

Der Direktor der Handelsabteilung 1 des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und der indische Botschafter haben am 14. Mai 1962 Noten ausgetauscht über die Freigabe der 2. Tranche der im Abkommen vom 30. Juli 1960 vereinbarten Transferkredite und die gleichzeitige Erhöhung des Wertes der auf Grund dieser Transferkredite vorgesehenen indischen Bezüge von schweizerischen Investitionsgütern. Die schweizerische Note, mit deren Inhalt die Antwort der indischen Regierung übereinstimmt, lautet wie folgt:

Übersetzung

Exzellenz,

Unter Bezugnahme auf das am 30. Juli 19602 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung Indiens abgeschlossene Abkommen über die Eröffnung von Transferkrediten und in Erwägung des Begehrens, das die indische Regierung in den in Bern abgehaltenen Besprechungen unterbreitete, habe ich die Ehre, Ihnen im Namen meiner Regierung folgendes vorzuschlagen:

  1. Der Totalbetrag der schweizerischen Investitionsgüterlieferungen, welche Anlass zu der in Ziffer 2 des erwähnten Abkommens vorgesehenen Gewährung von Transferkrediten geben können, wird von einhundert auf einhundertzehn Millionen Schweizerfranken erhöht.
  2. Folglich wird der in Ziffer 4 des Durchführungsprotokolls vom 30. Juli 1960 erwähnte Betrag der zweiten Tranche von vierzig auf fünfzig Millionen Schweizerfranken erhöht.
  3. Diese zweite Tranche wird unmittelbar nach Vornahme dieses Notenwechsels freigegeben.
  4. Die Bestimmungen des Abkommens vom 30. Juli 1960, des Durchführungsprotokolls und der Briefwechsel gleichen Datums finden Anwendung auf alle Lieferverträge und Transferkreditverträge, welche im Rahmen der zweiten Tranche abgeschlossen werden.

Falls die Regierung Indiens diesen Vorschlägen zustimmt, habe ich die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, dass die vorliegende Note und Ihre entsprechende Antwort als eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen gelten sollen.

Ich benütze diesen Anlass, Ihnen, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Bern, den 14. Mai 1962.

E. Stopper